Rückgaberecht - gesetzliche Regelung

 

 

Es hält sich der verbreitete Irrglaube, dass es ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht im Einzelhandel gäbe. Dem ist jedoch nicht so.

Gemäß § 433 Absatz 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache grundsätzlich frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Wenn die Kaufsache also keinen Sachmangel nach § 434 BGB oder einen Rechtsmangel nach § 435 BGB hat, steht dem Käufer eigentlich kein Rückgaberecht zu, schließlich hat eine mangelfreie Sache gekauft und ein Kaufvertrag ist bindend.

 

Unsere Bestimmung:

  • Reduzierte Ware ist von der Rückgabe ausgeschlossen
  • Personalisierte Produkte, Kleidung, Accessoires, Sticker sowie Duftbäume sind vom Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen.

 

Der Verkäufer kann die Bedingungen selbst festlegen.

Zudem sind Rückgabe- und Umtauschrecht auch in den meisten Fällen Grenzen gesetzt. Nicht jeder Artikel kann wieder in den Laden zurückgebracht werden. Nicht zurückgenommen werden in aller Regel personalisierte Artikel, die nach Kundenwünschen individuell angefertigt wurden und daher nicht in den Weiterverkauf gegeben werden können. Aus hygienischen Gründen werden auch Kosmetikprodukte und Unterwäsche sowie Bademode meist nicht zurückgenommen.